Mann liegt auf dem Boden und hat sich verletzt und Blutet am Kopf

Arbeitsunfall – Was tun? Leitfaden für Betroffene inkl. Checkliste

Arbeitsunfall – Was tun? An jedem Arbeitstag streben Mitarbeiter danach, sicher und unversehrt den Heimweg anzutreten. Dennoch können unvorhergesehene Vorfälle eintreten. In diesem Zusammenhang werden wir uns mit dem Begriff „Arbeitsunfall“ befassen, klären, was genau darunter verstanden wird und weitere relevante Fragen dazu beantworten.

Was ist ein Arbeitsunfall?

Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der sich während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz oder auf dem Weg zur oder von der Arbeit ereignet. Er resultiert aus einem plötzlichen Ereignis und führt zu einem Gesundheitsschaden oder zum Tod. Dazu zählen nicht nur physische, sondern auch psychische Verletzungen.

Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn

Bei einem Arbeitsunfall in den ersten 4 Wochen nach Beschäftigungsbeginn gelten grundsätzlich dieselben Bestimmungen wie bei Arbeitsunfällen, die nach dieser Zeit auftreten. Allerdings gibt es einige Besonderheiten und Punkte, die zu beachten sind:

  1. Versicherungsschutz: Vom ersten Arbeitstag an besteht gesetzlicher Unfallversicherungsschutz durch die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  2. Erhöhtes Risiko: Neue Mitarbeiter sind oft noch nicht in alle Abläufe und Sicherheitsrichtlinien eingewiesen, was das Unfallrisiko erhöhen kann.
  3. Einweisungspflicht: Arbeitgeber müssen neue Mitarbeiter über Gefahren aufklären. Ein Unfall kann auf unzureichende Einweisungen hinweisen.
  4. Meldepflicht: Jeder Arbeitsunfall, auch in den ersten Wochen, muss dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
  5. Keine Benachteiligung: Ein Mitarbeiter darf wegen eines Arbeitsunfalls in den ersten 4 Wochen nicht benachteiligt werden, und eine Kündigung aufgrund des Unfalls wäre rechtswidrig.

Zusammengefasst: Bei Arbeitsunfällen in den ersten Wochen sind die rechtlichen Rahmenbedingungen dieselben wie bei späteren Unfällen, jedoch ist das Risiko möglicherweise höher und es gibt besondere Pflichten für Arbeitgeber in Bezug auf Sicherheitsschulungen.

Arbeitsunfall in der Pause

Ein Arbeitsunfall in der Pause stellt eine besondere Situation dar, weil Pausen nicht direkt zur Arbeitszeit zählen. Dennoch kann ein Unfall, der während der Pause passiert, unter bestimmten Voraussetzungen als Arbeitsunfall anerkannt werden:

  1. Ort der Pause: Unfälle auf dem Betriebsgelände oder in Pausenräumen gelten oft als Arbeitsunfälle.
  2. Tätigkeit in der Pause: Privataktivitäten gelten meist nicht, betrieblich bedingte Tätigkeiten (z.B. Gang zur Kantine) können als Arbeitsunfall zählen.
  3. Wegunfälle: Verletzungen auf dem direkten Weg zu Pausenräumen auf dem Betriebsgelände sind oft abgedeckt.
  4. Meldepflicht: Unfälle in der Pause sollten dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
  5. Versicherungsschutz: Bei Anerkennung greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Die genaue Bewertung hängt vom Einzelfall ab. Bei Unsicherheit sollte rechtliche Beratung in Anspruch genommen werden.

Arbeitsunfall auf der Toilette

Ein Arbeitsunfall auf der Toilette kann Fragen bezüglich des Versicherungsschutzes aufwerfen, da Toilettenpausen als persönliche Verrichtungen gelten. Hier sind die wichtigsten Punkte zu beachten:

  1. Grundsatz: Toilettenbesuche gelten als persönliche Verrichtung und sind meist nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung gedeckt.
  2. Ausnahmen: Besondere Gefahren des Betriebsgeländes oder -einrichtungen können den Unfall als Arbeitsunfall qualifizieren.
  3. Ort: Toiletten auf dem Betriebsgelände erhöhen die Chance auf Anerkennung als Arbeitsunfall.
  4. Meldepflicht: Unfälle auf der Toilette sollten dem Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft gemeldet werden.
  5. Versicherungsschutz: Bei Anerkennung greift die gesetzliche Unfallversicherung.

Was zählt als Arbeitsunfall?

Frau liegt in Lagerhalle mit Warnweste auf dem Boden, daneben ein Gelber Helm.
  1. Berufliche Tätigkeit: Unfälle im direkten Zusammenhang mit der Arbeit.
  2. Wegeunfälle: Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit.
  3. Betriebsveranstaltungen: Unfälle bei offiziellen betrieblichen Events.
  4. Kein Eigenverschulden: Grobes Eigenverschulden schließt Anerkennung aus.
  5. Pausen: Meist nicht anerkannt, es sei denn, es gibt einen direkten Arbeitsbezug.
  6. Ort: Unfälle auf dem Betriebsgelände oder in unmittelbarem Betriebszusammenhang.

Eine genaue Dokumentation und Meldung des Unfalls beim Arbeitgeber und der Berufsgenossenschaft sind essenziell. Bei Unsicherheit empfiehlt sich rechtlicher Rat.

Alles zu: Erste-Hilfe im Betrieb und Sicherheit am Arbeitsplatz

Arbeitsunfall: Was tun?

Wenn Sie einen Arbeitsunfall erleiden oder beobachten, gibt es bestimmte Schritte, die Sie beachten sollten, um sicherzustellen, dass alle rechtlichen und medizinischen Aspekte korrekt abgewickelt werden. Hier ist eine Schritt-für-Schritt-Anleitung:

  • Erste Hilfe leisten: Bei Verletzungen sollte sofort Erste Hilfe geleistet und bei schweren Verletzungen der Rettungsdienst gerufen werden.
  • Arbeitsunfall melden: Melden Sie den Unfall umgehend Ihrem Vorgesetzten oder der zuständigen Abteilung in Ihrem Unternehmen.
  • Arbeitsunfall nachträglich melden: Ja, es ist möglich, einen Arbeitsunfall nachträglich zu melden, allerdings sollte dies so bald wie möglich geschehen, um möglichen Komplikationen vorzubeugen.
  • Dokumentation: Dokumentieren Sie den Unfallhergang und sammeln Sie mögliche Beweise. Fotos, Zeugenaussagen oder andere Beweise können später wichtig sein. Alles zu: Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen.
  • Arbeitsunfall: Wann zum Arzt? Grundsätzlich sollte nach jedem Unfall ein Arzt aufgesucht werden, um sicherzustellen, dass keine inneren Verletzungen vorliegen.
  • Unfallbuch: Jeder Betrieb sollte ein Unfallbuch oder ein ähnliches Dokumentationssystem haben. Der Unfall sollte hier eingetragen werden.
  • Rechte kennen: Bei einem Arbeitsunfall haben Sie bestimmte Rechte, z. B. auf medizinische Versorgung und Rehabilitation. Im Falle von dauerhaften Schäden können auch Rentenleistungen in Betracht kommen.
  • Arbeitsunfall Krankschreibung: Ist eine Krankschreibung nach dem Arbeitsunfall erforderlich, so muss dies dem Arbeitgeber unverzüglich mitgeteilt werden.

Ein Arbeitsunfall kann gravierende Folgen haben, sowohl gesundheitlich als auch rechtlich. Ein korrektes Vorgehen ist daher essentiell.

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Was tun bei Versäumnis der Meldung?

Arbeitsunfall nicht gemeldet: Wer seinen Arbeitsunfall nicht meldet, kann Probleme mit der Berufsgenossenschaft bekommen, die für die Unfallversicherung zuständig ist. Neben versäumten Leistungen der Berufsgenossenschaft können auch arbeitsrechtliche Konsequenzen drohen.

Arbeitsunfall zu spät gemeldet: Eine verspätete Meldung kann dazu führen, dass Ansprüche nicht oder nur eingeschränkt geltend gemacht werden können.

Wenn ein Arbeitsunfall nicht oder verspätet gemeldet wurde, kann dies rechtliche und versicherungstechnische Konsequenzen haben. Hier sind Schritte und Überlegungen, die Sie beachten sollten, wenn Sie die Meldung eines Arbeitsunfalls versäumt haben:

  1. Sofortige Nachmeldung: Selbst wenn der Unfall nicht sofort gemeldet wurde, sollten Sie dies so schnell wie möglich nachholen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse über das Versäumnis und den Grund dafür.
  2. Dokumentation: Sammeln Sie alle verfügbaren Beweise, die den Unfall und seine Folgen belegen. Dazu gehören medizinische Berichte, Zeugenaussagen und Fotos.
  3. Ärztliche Untersuchung: Wenn Sie noch nicht beim Arzt waren, sollten Sie dies nachholen. Informieren Sie den Arzt darüber, dass es sich um einen Arbeitsunfall handelt.
  4. Rechtliche Beratung: Bei Schwierigkeiten oder wenn der Arbeitgeber oder die Berufsgenossenschaft den Unfall nicht anerkennt, kann es sinnvoll sein, rechtlichen Rat einzuholen.
  5. Mögliche Konsequenzen: Bei verspäteter Meldung kann es zu Verzögerungen oder Problemen bei der Anerkennung des Unfalls als Arbeitsunfall und bei der Leistung durch die gesetzliche Unfallversicherung kommen. In einigen Fällen kann eine verspätete Meldung auch arbeitsrechtliche Konsequenzen haben.
  6. Vorsorge für die Zukunft: Um künftige Versäumnisse zu vermeiden, sollten Sie und Ihr Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass Unfälle korrekt und zeitnah gemeldet werden.

Arbeitsunfall: Was tun? Checkliste

Kündigung nach Arbeitsunfall

Die Frage der Kündigung nach einem Arbeitsunfall ist ein heikles und rechtlich komplexes Thema. Grundsätzlich sollte ein Arbeitsunfall nicht als direkter Grund für eine Kündigung dienen, und in vielen Ländern gibt es rechtliche Bestimmungen, die den Arbeitnehmer in solchen Fällen schützen.

Rechtlicher Rahmen

  1. Kündigungsschutz: In vielen Ländern, einschließlich Deutschland, besteht nach einem Arbeitsunfall ein besonderer Kündigungsschutz. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nicht ohne weiteres kündigen kann, nur weil er einen Arbeitsunfall hatte.
  2. Wiedereingliederung: Wenn ein Arbeitnehmer nach einem Arbeitsunfall nicht sofort in der Lage ist, seine ursprünglichen Aufgaben wieder aufzunehmen, muss der Arbeitgeber in der Regel versuchen, den Arbeitnehmer wiedereinzugliedern. Dies kann beispielsweise durch die Anpassung des Arbeitsplatzes oder durch eine Umschulung geschehen.

Mögliche Gründe für eine Kündigung nach einem Arbeitsunfall

  1. Lange Abwesenheit: Wenn feststeht, dass der Arbeitnehmer aufgrund der Folgen des Arbeitsunfalls für eine sehr lange Zeit oder dauerhaft nicht in der Lage sein wird, seine Arbeit auszuführen, kann dies in einigen Fällen ein Grund für eine betriebsbedingte Kündigung sein.
  2. Grobe Fahrlässigkeit: Wenn der Arbeitsunfall aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Arbeitnehmers verursacht wurde, könnte dies ebenfalls ein Kündigungsgrund sein. Hierbei handelt es sich jedoch um Ausnahmefälle.

Was Arbeitnehmer beachten sollten

  1. Rechtliche Beratung: Wer nach einem Arbeitsunfall gekündigt wird oder eine Kündigung befürchtet, sollte sich dringend rechtlich beraten lassen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht kann die individuelle Situation beurteilen und Empfehlungen geben.
  2. Kündigungsschutzklage: Wenn die Kündigung rechtswidrig ist, kann der Arbeitnehmer vor dem Arbeitsgericht Klage einreichen.
  3. Berufsgenossenschaft: Die zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse sollte über die Kündigung informiert werden, da sie möglicherweise unterstützende Maßnahmen anbieten kann.
  4. Fazit: Ein Arbeitsunfall sollte grundsätzlich nicht zu einer Kündigung führen, es sei denn, es liegen besondere Umstände vor. Arbeitnehmer sollten ihre Rechte kennen und sich bei Bedarf rechtlich beraten lassen.

Prävention: Arbeitsunfälle vermeiden

Es ist wichtig, sich ständig über Sicherheitsmaßnahmen am Arbeitsplatz zu informieren und diese einzuhalten. Regelmäßige Schulungen und Sicherheitschecks können dabei helfen, das Risiko von Arbeitsunfällen zu minimieren.

Informieren Sie sich über weitere wichtige Themen wie: Fremdkörper im Auge – was tun?

Fazit

Arbeitsunfälle können schwerwiegende Folgen für die betroffene Person und das Unternehmen haben. Es ist daher entscheidend, sich der Risiken bewusst zu sein, präventive Maßnahmen zu ergreifen und einen gut ausgestatteten Erste-Hilfe-Koffer griffbereit zu haben. Im Falle eines Unfalls ist es ebenso wichtig, genau zu wissen, wie man vorgeht und welche Rechte und Pflichten man hat. Sicherheit hat immer Vorrang!