Gehörschutzstöpsel & mehr zum Schutz des Gehörs vor Lärm


Der Gehörschutz gehört zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und damit zum Bereich des Arbeitsschutzes im Unternehmen. Eine dauerhaft hohe Lärmbelastung kann krank machen und vor allem zu irreparablen Schäden im Gehör führen. Ab einem Lärmexpositionspegel von 80 dB (A) muss der Arbeitgeber deshalb geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen. Eine Tragepflicht seitens des Arbeitnehmers besteht ab einem Lärmexpositionspegel ab 85 dB (A).

Grundsätzlich kann zwischen verschiedenen Arten von Gehörschützern unterschieden werden. In unserem Sortiment führen wir die klassischen Gehörschutzstöpsel sowie Bügelgehörschützer und Kapselgehörschützer. Unabhängig davon, für welche Art von Gehhörschutz Sie sich entscheiden, die passende Schalldämmung sowie eine optimale Passform und der daraus resultierende Tragekomfort sollte bei der Wahl im Vordergrund stehen. Informationen zu den Produkten lassen sich den jeweiligen Produktseiten entnehmen.

Um Mitarbeiter und Besucher auch optisch auf die Tragepflicht von Gehörschutz aufmerksam zu machen, sollten außerdem entsprechende Gebotszeichen angebracht werden.