Beschreibung
Rettungszeichen: Augenspüleinrichtung
Die Vorschriften der Arbeitsschutzrichtlinien sehen vor, dass in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen Rettungszeichen vorhanden sein müssen.
Rettungszeichen weisen auf Notausgänge, Erste-Hilfe-Stellen sowie anderen Rettungsmitteln hin und werden meist im gewerblichen Bereich eingesetzt. Sie ermöglichen es im Notfall, schnelle und zielgerichtete Maßnahmen zu leisten. Die langnachleuchtenden Schilder sind fluoreszierend beschichtet. Dadurch wird sichergestellt, dass im Falle eines Stromausfalls die Rettungszeichen weiterhin sichtbar sind. Das Schild als Klebefolie ist lange nachleuchtend, wodurch man es optimal sehen kann.
Es werden alle Anforderungen der ISO 7010 sowie BGV A8 erfüllt.
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