Erste-Hilfe-Raum-Ausstattung für Unternehmen


Erste-Hilfe-Räume sind in Betrieben mit über 1.000 Beschäftigten vorgeschrieben. Besteht in einem Unternehmen besonders hohe Unfall- oder Gesundheitsgefahr, so muss bereits ab 100 Beschäftigten ein Erste-Hilfe-Raum vorhanden sein. In diesem Fall können zusätzlich zum Erste-Hilfe-Raum auch weitere Räumlichkeiten oder spezielle Ausstattung erforderlich sein. Dies hängt jedoch stark vom jeweiligen Unternehmen ab und lässt sich nicht verallgemeinern.

Des Weiteren gibt es für Erste-Hilfe-Räume bestimmte Anforderungen, so müssen sie bspw. im Erdgeschoss liegen und einfach mit einer Krankentrage zu erreichen sein. Genauere Informationen hierzu finden Sie in der ASR A4.3. Die Ausstattung des Erste-Hilfe-Raums muss je nach Unternehmen stattfinden und ist abhängig von der Gefährdungsbeurteilung.

Zum möglichen Inventar gehören unter anderem:

Die passende Ausstattung für Ihren Erste-Hilfe-Raum finden Sie in dieser, sowie in zahlreichen weiteren Kategorien unseres Onlineshops!