Die Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeitssicherheit in Unternehmen und Organisationen. Eine effektive und korrekte Dokumentation ist von entscheidender Bedeutung, um sowohl die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sicherzustellen als auch um nachhaltig die Arbeitssicherheit zu verbessern.
Erste-Hilfe-Leistungen können Leben retten und schwerwiegende gesundheitliche Folgen verhindern. Daher ist es wichtig, alle relevanten Informationen über solche Ereignisse akkurat festzuhalten, um Trends und Muster zu identifizieren und daraus präventive Maßnahmen abzuleiten.
In diesem Beitrag werden wir die wichtigsten Aspekte der Erste-Hilfe-Dokumentation behandeln, einschließlich der gesetzlichen Anforderungen und der besten Praktiken für die Verwaltung eines Verbandbuches oder einer gleichwertigen Dokumentation. Darüber hinaus werden wir auf die Vorteile digitaler Verbandbücher eingehen.
Inhaltsverzeichnis
- 1 Warum müssen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden?
- 2 Was muss dokumentiert werden?
- 3 Wie sollte dokumentiert werden?
- 4 Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen Vorlage (PDF)
- 5 Digitales Verbandbuch – Online-Verbandbuch.de
- 6 Wie lange muss die Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen aufbewahrt werden?
- 7 Wer sollte mit der Dokumentation beauftragt werden?
- 8 Für wen ist die Dokumentation?
Warum müssen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentiert werden?
In Betrieben und öffentlichen Einrichtungen gilt: Jedes Vorkommnis, bei dem Erste Hilfe geleistet wurde, muss dokumentiert und archiviert werden. Hierzu zählt auch der kleinste Unfall, selbst wenn sich beispielsweise ein Mitarbeiter an einem Blatt Papier schneidet. Damit es später keinen Ärger mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) gibt, sollten Sie als Firma oder öffentliche Einrichtung die folgenden Hinweise beachten.
Was muss dokumentiert werden?
Folgende Informationen sollten laut DGUV-Vorschrift in jedem Fall dokumentiert werden.
- Name der betroffenen Person, die sich verletzt hat
- Angaben zum Hergang des Unfalls, also was ist wann wo passiert?
- Eventuelle Zeugen, die beim Unfall dabei waren, sollten ebenfalls erwähnt werden
- Angaben zur Art und zum Umfang der Erste Hilfe Leistung
- Name des Ersthelfers bzw. der Ersthelferin in Ihrem Betrieb
Wie sollte dokumentiert werden?
Prinzipiell lässt die Vorschrift 1 der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) offen, wie genau die Dokumentation von Unfällen und Erste-Hilfe-Leistungen zu erfolgen hat. Wichtig ist vor allem, dass die oben genannten Informationen auf jeden Fall aufgenommen werden. Zur einfachen Dokumentation eignet sich sowohl ein Verbandbuch als auch ein Meldeblock. Der wesentliche Unterschied besteht darin, dass ein Verbandbuch ein geschlossenes Buch ist, in dem die Vorfälle auf mehreren Seiten eingetragen werden können.
Ein Meldeblock verfügt über einzeln abreißbare Seiten. Auf jeder dieser Seiten lassen sich ein Unfallhergang mit dazugehörigen Erste-Hilfe-Leistungen dokumentieren. Ob Sie sich für das eine oder andere entscheiden, ist Ihnen überlassen. Sie sollten jedoch darauf achten, dass sowohl bei einem Verbandbuch als auch bei einem Meldeblock der Zusatz „gem. DGUV 204-020“ bzw. „gem. DGUV 204-021“ angegeben ist. So stellen Sie sicher, dass Sie in ausreichendem Umfang dokumentieren und später keine unangenehmen Rückfragen der Berufsgenossenschaften auf Sie zukommen.
Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen Vorlage (PDF)
Nachfolgend können Sie kostenlos ein PDF zur Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen herunterladen.
Digitales Verbandbuch – Online-Verbandbuch.de
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Wie lange muss die Dokumentation von Erste Hilfe Leistungen aufbewahrt werden?
In Deutschland müssen diese Aufzeichnungen gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (z. B. DSGVO) und den Vorschriften der DGUV für mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. In einigen Fällen kann es jedoch erforderlich sein, diese Aufzeichnungen länger aufzubewahren, beispielsweise wenn sie für rechtliche Zwecke benötigt werden.
Wer sollte mit der Dokumentation beauftragt werden?
Genaue Vorschriften gibt es hierzu nicht. Es obliegt dem Unternehmen wer die Dokumentation übernehmen soll. Prinzipiell eignet sich der Betriebliche Ersthelfer natürlich am besten, da dieser auch über entsprechende Kenntnisse zur Erste-Hilfe-Leistung verfügt. In jedem Fall gilt jedoch, dass der Dokumentierende die DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) zu beachten hat. Hierbei sind sowohl das Verbandbuch als auch der Meldeblock vor der Einsicht durch Unbefugte zu schützen. Daher sollte ein Verbandbuch in einem abschließbaren Raum oder Schrank aufbewahrt werden. Die abgerissenen Seiten von Meldeblöcken sollten in einem abschließbaren Briefkasten gesammelt und aufbewahrt werden.
Für wen ist die Dokumentation?
Die gemachten Angaben dienen als Nachweis dafür, dass die Verletzung während einer versicherten Tätigkeit aufgetreten ist. Für eventuelle Spätfolgen, die durch den Unfall entstehen, können die dokumentierten Ereignisse sehr wichtig sein. Darüberhinaus können auch Betriebsärzte oder andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit eine Auswertung der Dokumentationen vornehmen.