DIN13157

DIN 13157:2021 – Alles zur Normänderung

Betriebliche Erste Hilfe Koffer und Verbandkästen müssen ab dem 01.11.2021 über zusätzliche Materialien verfügen. Besondere Vorsicht gilt daher für alle Betriebe, Schulen oder Baustellen, die sich momentan über die Anschaffung neuer Betriebsverbandkästen Gedanken machen. Denn noch nicht alle Hersteller und Lieferanten liefern ihre Erste Hilfe Koffer und Verbandkästen schon mit den Inhalten der neuen Norm aus. Was Sie jetzt wissen sollten und welche Fristen für Ihren Betrieb gelten, erfahren Sie in diesem Artikel.

Welche DIN-Normen sind von der Normänderung betroffen?

Bei den am 01.11.2021 anstehenden Änderungen der DIN-Normen geht es um die Überarbeitung der DIN 13157 und DIN 13169. Beide Normen regeln den Inhalt von betrieblichen Erste Hilfe Koffern und Verbandkästen, die in Betrieben oder öffentlichen Einrichtungen für eventuelle Unfälle oder Verletzungen vorhanden sein müssen.

Sind auch Sie von der Normänderung betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, Betriebe und öffentliche Einrichtungen, die über mehr als einen Mitarbeiter verfügen. Da dies die deutliche Mehrzahl der Betriebe und Einrichtungen betrifft, ist sehr wahrscheinlich auch Ihr Unternehmen von der Normänderung betroffen. Denn egal ob Betriebe, Baustellen, Schulen oder Kitas – der Gesetzgeber sieht für sie alle die Bereitstellung eines Erste Hilfe Koffers oder Verbandkastens nach einer der beiden Normen vor. Falls Sie überprüfen möchten, ob Ihre Erste Hilfe Koffer nach der neuen Norm vollständig sind, können Sie unsere kostenlose DIN 13157 Checkliste nutzen.

Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Erste-Hilfe-Koffer? Dann werfen Sie einen Blick in unsere Kategorie.

Welche Änderungen bringt die neue DIN 13157 für Erste Hilfe Koffer?

Seit der letzten DIN-Änderung sind mittlerweile über 11 Jahre vergangen. Die sich dynamisch verändernden äußeren Umstände, sowie die allgemein weiter gesteigerten Sicherheitsansprüche von Unternehmen resultierten letztendlich in einer Aktualisierung der DIN 13157 und DIN 13169 im Jahr 2021. Doch welche Inhaltsstoffe oder Verbandmaterialien müssen die neuen Koffer enthalten?

  • Alle neuen Erste Hilfe Koffer und Verbandkästen müssen zukünftig 4 (DIN 13157) bzw. 8 (DIN 13169) Reinigungstücher enthalten. Nach der bisher gültigen DIN waren Reinigungstücher nicht verpflichtend vorgesehen. Da diese jedoch Ersthelfern eine schnelle und gründliche Reinigung ihrer Hände ermöglichen, stellen sie eine sinnvolle Ergänzung für die Erste Hilfe Ausstattung dar.
  • Neben den Reinigungstüchern sind mit Inkrafttreten der neuen DIN auch Gesichtsmasken (medizinischer Mund- Nasen Schutz) als Ergänzung zu Verbandmaterialien vorgesehen. Konkret müssen bei der DIN 13157 zwei Gesichtsmasken und bei der DIN 13169 mindestens vier Gesichtsmasken enthalten sein. Diese haben mindestens die Klassifizierung „Typ 1 nach DIN EN 14683“ zu erfüllen. Der Mund-Nasen-Schutz bietet gerade in der noch immer allgegenwärtigen Pandemie einen sinnvollen Schutz für den Ersthelfer. Aber auch anderen Viren und Bakterien, die über Aerosole oder Tröpfchen übertragen werden können, werden durch das Tragen der Mund-Nasen Bedeckung weitestgehend unschädlich gemacht.
  • Die letzten Komponenten, deren Anzahl deutlich erhöht wurde, sind die im Erste Hilfe Koffer enthaltenen Pflaster. Die Normänderung sieht hierbei ein umfangreicheres Pflasterset vor, dessen Inhalt um 50% erhöht wurde. Statt bisher 28 Pflasterstrips müssen nun insgesamt 42 Strips (DIN 13157) bzw. 84 Strips (DIN 13169) enthalten sein. Da das Pflastersortiment in einem Erste Hilfe Koffer zu den am meisten verbrauchten Verbandsmaterialien zählt, wurde die Anzahl sinnvollerweise deutlich erhöht.

In der folgenden Übersicht finden Sie noch einmal die Mengenanpassungen durch die Normänderung kurz zusammengefasst:

ÄnderungenDIN 13157DIN 13169
Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut* 4 8
Gesichtsmasken (mind. nach Typ 1 DIN EN 14683)* 2 4
Neues Pflastersortiment (50% mehr Inhalt)** 42 84
* wurde ergänzt. ** Menge wurde erhöht. Alle anderen Komponenten bleiben unverändert

Welche Fristen gelten für mich bei der Umstellung?

Um auch zukünftig arbeitsrechtlich sicher und normgerecht aufgestellt zu sein, sollten Sie Ihre bestehenden Erste Hilfe Koffer, Verbandkästen oder Erste Hilfe Wandschränke schnellstmöglich an die neue Norm anpassen. Der Anwendungsbeginn der neuen Norm ist nämlich schon der 01.11.2021. Allerdings besteht eine Übergangsfrist, welche am 30.04.2022 verstreicht. Bis zu diesem Zeitpunkt sollten Sie auf jeden Fall Ihre Erste Hilfe Ausstattung auf den neuesten Stand gebracht haben. Welche Möglichkeiten Sie hierbei haben, erläutern wir Ihnen im folgenden Abschnitt.

Wie kann ich auf die neue DIN 13157 und DIN 13169 umstellen?

Möglichkeit 1: Neue Koffer oder Verbandkästen kaufen

Die einfachste und wahrscheinlich auch sicherste Methode besteht hierbei in der Neuanschaffung von Erste Hilfe Koffern oder Verbandkästen. Aber Achtung: Noch nicht alle Hersteller und Lieferanten haben ihre Koffer bereits an die neue Norm angepasst. Oftmals kaufen Sie daher veraltete Lagerware, die noch mit den alten Materialien bestückt ist. Vorsichtig sollten Sie daher auch bei besonders drastisch reduzierten Angeboten sein. Hierbei handelt es sich häufig um Abverkaufsangebote, die Restbestände der alten Koffer und Verbandkästen aus den Lagern der Lieferanten und Herstellern fegen sollen. Erste Hilfe Koffer, die bereits jetzt mit der neuen DIN 13157 ausgestattet sind, finden Sie hier bei FLEXEO.

Möglichkeit 2: Neue Füllungen bestellen und austauschen

Während der Komplettaustausch von Erste Hilfe Koffer und Verbandkästen sich insbesondere dann anbietet, wenn die betriebliche Erste Hilfe Ausstattung aufgerüstet oder erneuert werden soll, stellt die zweite Möglichkeit eine etwas kostengünstigere Methode dar. Mit dieser behalten Sie Ihre alten Erste Hilfe Koffer oder Verbandkästen und bestellen lediglich eine neue Füllung nach DIN 13157 oder DIN 13169. Sobald diese bei Ihnen eingetroffen ist, entfernen Sie den kompletten Inhalt des Koffers und statten ihn mit der neuen Füllung aus.

Möglichkeit 3: Mundschutz, Reinigungstücher und Pflastersortiment ergänzen

Die dritte und letzte Möglichkeit besteht in einer gezielten Ergänzung der fehlenden Komponenten. Durch das Beilegen der oben genannten Komponenten können Sie Ihre Koffer auf die neue Norm upgraden. Diese Methode ist die günstigste der drei genannten Methoden, wird jedoch von uns nur in wenigen Fällen empfohlen, da sich hier Fehler einschleichen können, die bei einer Begehungsprüfung der DGUV teuer zu stehen kommen können. Daher sollten insbesondere ältere Koffer nicht nur um die neuen Komponenten ergänzt, sondern auch auf Vollständigkeit überprüft werden. Abgelaufene, unvollständige, beschädigte oder vollständig fehlende Komponenten stellen dabei eine Hürde dar, die bei dieser Vorgehensweise sehr zeitaufwändig werden kann. Wenn Sie genug Zeit aufbringen können und den günstigsten der drei Wege gehen möchten, um einen normgerechten Erste Hilfe Koffer bereitzuhalten, können Sie entweder ein Ergänzungsset bestellen oder die Komponenten einzeln kaufen.

Was wird aus meinen alten Erste Hilfe Koffern/Verbandmaterialien?

Sicherlich wollen Sie Ihre alten Verbandmaterialien oder Ihren Erste Hilfe Koffer nicht einfach wegschmeißen. Statten Sie doch stattdessen einfach Ihre Betriebsstätten wie z. B. Ihre Teeküche oder Mensa noch zusätzlich mit den alten Verbandsmaterialien aus, z.B. indem Sie diese in einen Erste Hilfe Schrank oder einfach in einer Schublade aufbewahren. Alternativ können Sie Ihre Erste Hilfe Koffer auch an Rettungsdienste aus Ihrer Region spenden. Zusätzlich können Sie den Koffer oder Verbandkasten auch komplett an verschiedene Projekte und Organisationen in Entwicklungsländer spenden.